Nachhaltige Entwicklung wurde auf verschiedenen Ebenen als Ziel definiert:
- Brundtland-Kommission
- Nachhaltige Entwicklung in der schweizerischen Bundesverfassung
- Förderung von Nachhaltiger Entwicklung in Berufsfachschulen
Nachhaltigkeitsverständnis der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung
(Brundtland-Kommission)
1987 formulierte die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland Kommission) den Report „Unsere gemeinsame Zukunft“. Darin wird erstmals das Konzept der nachhaltigen Entwicklung formuliert und definiert:
„Sustainable development meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs.“
Nachhaltig ist nach dieser Definition eine Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“
(Quelle: Lexikon der Nachhaltigkeit, Aachener Stiftung Kathy Beys)
Nachhaltige Entwicklung in der schweizerischen Bundesverfassung
Mit Bezug auf den Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) wird in der schweizerischen Bundesverfassung in Artikel 2 (“Zweck“ der Bundesverfassung) Nachhaltige Entwicklung zu einem Staatsziel erklärt.
Bund und Kantone werden in Artikel 73 („Nachhaltigkeit“) dazu aufgefordert, “ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits“ anzustreben.
Gemäss dem Drei-Dimensionen-Konzept wird dabei betont, dass wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Prozesse vernetzt sind. Folglich müssen bei allen Handlungen Wechselwirkungen zwischen den Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch zeitliche und räumliche Zusammenhänge berücksichtigt werden.
Förderung von Nachhaltiger Entwicklung an Berufsfachschulen
Gemäss der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung und Innovation SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung von 2006, Stand 4. März 2014 werden an Berufsfachschulen im Allgemeinunterricht Kenntnisse und Fähigkeiten für eine nachhaltige Entwicklung gefördert. Darauf sollen sie in der Vertiefungsarbeit VA angewandt werden.
Art. 2, Ziele:
- (…) Er [der allgemeinbildende Unterricht] bezweckt insbesondere (…) d. die Förderung von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen;
- Art. 10, Vertiefungsarbeit:
(…) In der VA wenden die Lernenden die in der Allgemeinbildung erworbenen Kompetenzen an.Die ist ein Test
Im Rahmenlehrplan für Allgemeinbildenden Unterricht ABU des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie von 2003 gibt es zahlreiche Bildungsziele zu den vielfältigen Aspekten von Bildung für Nachhaltige Entwicklung in den Aspekten Ethik, Ökologie, Politik, Technologie und Wirtschaft – wie u.a. in Wertkonflikten entscheiden oder Chancen und Risiken von Technologien beurteilen.
Bildungsziele aus dem Lernbereich Gesellschaft – für Ausformulierungen siehe Quelle:
- Aspekt Ethik, B) in Wertkonflikten entscheiden;
- Aspekt Ökologie, A) ökologische Problemstellungen beurteilen, B) ökologische Lösungsansätze formulieren, C) nachhaltige Handlungsmöglichkeiten entwickeln;
- Aspekt Politik, A) politische Fragen und Probleme analysieren, B) sich Werte aneignen und politische Meinungen entwickeln, C) am politischen Leben teilnehmen, D) politische Meinungen teilen;
- Aspekt Technologie, A) Einfluss von Technologien analysieren, B) Chancen und Risiken beurteilen;
- Aspekt Wirtschaft, A) verantwortungsbewusst konsumieren, B) im Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure eigene Rollen analysieren, D) wirtschaftliche Prinzipien und Entwicklungen beurteilen.
(Quelle | Stand 30.05.2014)
In der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) vom 24. Juni 2009 (Stand am 1. Oktober 2013) werden Reflexionsfähigkeit und das Wahrnehmen von Verantwortung als Ziele genannt.
Art. 3, Ziele:
- «1. Wer eine eidgenössische Berufsmaturität erworben hat, ist insbesondere befähigt: (…)
- c. über seine beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen im Kontext von Natur und Gesellschaft nachzudenken;
- d. Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen, der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Kultur, der Technik und der Natur wahrzunehmen»
(Quelle, Stand 23.03.2015)
Im Rahmenlehrplan für Berufsmaturität vom SBFI von 2012, 2. überarbeitete Auflage, August 2013 wird deutlich, wie eng interdisziplinäres, fächerübergreifendes Arbeiten und Kompetenzen für eine Nachhaltige Entwicklung verbunden sind:
- Nachhaltigkeitsorientiertes Denken wird unter 9.1, Richtlinien zum interdisziplinären Arbeiten, 9.1.3 Überfachliche Kompetenzen als eine der überfachlichen Kernkompetenzen aufgeführt:
«Die Lernenden werden im Rahmen von IDAF und IDPA in den folgenden überfachlichen Kompetenzen gefördert: (…) Nachhaltigkeitsorientiertes Denken: die eigenen und fremden Werte und Haltungen kritisch reflektieren; mit der Ungewissheit offener Situationen umgehen; sich an einem konkreten Fall mit gesellschaftlichen und ökologischen Fragen auseinandersetzen; gemeinsame Vorstellungen über die Gestaltung der Zukunft entwickeln»
- Das Anwenden von disziplinärem Wissen in anderen Kontexten und das Denken in Zusammenhängen und Systemen sind Allgemeine Bildungsziele, siehe 9.1, Richtlinien zum interdisziplinären Arbeiten, 9.1.2 Allgemeine Bildungsziele:
«Die Lernenden sind in der Lage, ein Thema selbstständig zu untersuchen oder zu gestalten sowie die Ergebnisse in geeigneter Form zu präsentieren. Sie erweitern und relativieren ihr disziplinäres Wissen und Können und wenden es in einem neuen Kontext an. Sie lernen weiter, in Zusammenhängen und Systemen zu denken, wissenschaftlich zu recherchieren und zu dokumentieren sowie im Team oder allein zu arbeiten. Begleitend zu ihrem Erarbeitungsprozess üben sich die Lernenden in der kritischen Reflexion und Diskussion. Ausschlaggebend für den Gesamterfolg von interdisziplinärem Arbeiten (IDAF und IDPA) ist, ob Erkenntnisse, Denkweisen und Methoden aus zwei oder mehreren Fächern so integriert werden, dass der Kompetenz- und Erkenntnisgewinn die Möglichkeiten eines Einzelfaches übersteigt.»
- In den Ausführungen über reflexive Fähigkeiten und Sozialkompetenzen im Anhang 2, Liste überfachlicher Kompetenzen gibt es viele Bezüge zu Bildung für Nachhaltige Entwicklung wie vernetztes Denken oder die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel.
Zusammenfassung:
- Interesse: an geschichtlichen Entwicklungen und Zusammenhängen, sozialen Verhältnissen und Entwicklungen lokal und global, Menschenrechtsfragen und sozialer Gerechtigkeit, ökonomischen Zusammenhängen und Abhängigkeiten sowie Fragen der nachhaltigen Ressourcennutzung;
- Reflexive Fähigkeiten: selbstorganisiertes Lernen, Selbstständigkeit und Selbstverantwortung, Kritik- und Reflexionsfähigkeit, auch in Bezug auf die eigenen Werte und Haltungen, kritisch-forschendes, vernetztes kreatives und vorausschauendes Denken, Umgang mit der Ungewissheit offener Situationen und mit Komplexität, Fähigkeit zum Perspektivenwechsel;
- Sozialkompetenz: eigene Stärken einbringen sowie mit Widerständen und Konflikten umgehen; Mitverantwortung für die anderen, Vertreten der eigenen Meinung und der eigenen Interessen, Treffen und Umsetzen gemeinsamer Entscheidungen, Entwicklung von gemeinsamen Vorstellungen über die Gestaltung der Zukunft, Empathie für Mitmenschen und Umwelt;
- Planung und Durchführung von Projekten: selbstständig und beharrlich auf ein Ziel hin arbeiten; den Erarbeitungsprozess kritisch reflektieren;
- Informationssuche: verschiedenartige Informationsquellen nutzen und bewerten; das Ergebnis von Recherchen im geeigneten Medium festhalten.
(Quelle, Stand 30.05.2014)
- Im Anhang 1, unter Erläuterungen zum Kompetenzenmodell, werden die überfachlichen Kompetenzen als Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung bezeichnet:
«(…) Der lebenslange Aufbau der überfachlichen Kompetenzen befähigt die Lernenden, im Einklang mit dem Verfassungsauftrag der «nachhaltigen Entwicklung» (Artikel 2 und 73 Bundesverfassung) auf allen gesellschaftlichen Ebenen Lösungen im Sinne des Gemeinwohls zu suchen.»
(Quelle, Stand 30.05.2014)